Tierrechte im Islam

Titel: Tierrechte im Islam
Autoren : Dr. S.M.N. Taghavi
Veröffentlicht : 2007

ISBN : 978-3-925165-21-4

Tierrechte im Islam
- Hojjat-ul-Islam walmuslemin
Dr. Seyyed Mahammad Nasser Taghavi in Heidelberg
Am 5. Juli 2007 sprach Herr Hojjat-ul-Islam Dr. Seyyed Mahammad Nasser Taghavi im Hegelsaal des Philosophischen Seminars der Universität Heidelberg zum Thema “Tierrechte im Islam”. Dr. Taghavi ist stellvertretender Vorsitzender des Islamischen Zentrums Hamburg und hochrangiger Gelehrter des schiitischen Islam. Der Vortrag fand in persischer Sprache statt und wurde synchron von Herrn Dr. M. Djavad Mohagheghi, einem mitgereisten Dolmetscher, ins Deutsche übersetzt.

Dr. Taghavi leitete seinen Vortrag zunächst mit Grundvoraussetzungen ein, z. B. dass im Islam das Leben an sich oberstes Gebot sei. Alle Lebewesen besäßen Rechte, wobei gleiches Recht für alle Lebewesen gilt. Die Rechte der Tiere müssen ebenso beachtet werden, wie die des Menschen, allerdings hat der Mensch die höchste Form der Vervollkommnung (der Schöpfung) erreicht.

Danach beschrieb Dr. Taghavi, dass der Koran sechs Bereiche zu Tierrechten beinhalte. Unter anderem besagen diese zunächst, dass auch durch Tiere eine Anbetung Allahs stattfindet, auch wenn diese durch den Menschen nicht wahrgenommen werden kann. Die Anbetung Allahs allein sei zur Begründung ausreichend, dass die Tiere Rechte besäßen. Außerdem kann in der Schöpfung der Tiere die Kunst und Macht Gottes betrachtet werden, was sie zusätzlich zu rechtsbesitzenden Wesen macht. Alle Lebewesen bilden eine Gemeinschaft, allerdings mit unterschiedlicher Stellung, die von der Vollkommenheit der Anbetungsform Allahs abhängt (von der der Mensch die höchste Form erreicht hat).

Wichtig war Dr. Taghavi zu erwähnen, dass der Koran jede Form der Tierquälerei verurteilt, sie ziehe die direkte Bestrafung Gottes nach sich.Im Anschluss erläuterte der Referent die Sichtweisen des Islam zum Verhältnis zwischen Menschen und Tieren. Er beschrieb, dass es verboten sei, Tiere für religiöse Rituale zu opfern. Dennoch darf der Mensch als Stellvertreter Gottes auf Erden dessen Schöpfung nutzen. Hier wird allerdings Maßhaltung gefordert, es ist also nur erlaubt, so viel zu nehmen, wie benötigt wird. Ein grundloses Töten von Tieren sei verboten. Wenn ihr Fleisch jedoch gegessen wird, findet die Schließung eines Kreislaufes statt, da das Fleisch der Tiere im Menschen wieder zu Fleisch wird.

Der Mensch stehe zwar grundsätzlich über anderen Lebewesen, daraus resultierte aber auch mehr Verantwortung. Tiere besitzen dagegen keine Verantwortungen gegenüber den Menschen. Aus den Überlieferungen des Islam berichtete Dr. Taghavi anschließend, dass ein nachdrückliches Verbot der Tierquälerei bestünde. Dies gehe sogar so weit, dass ein Mensch ein in seinem Besitz befindliches Tier freilassen müsse, wenn er nicht in der Lage ist, dieses zu ernähren, damit das Tier sich selbst ernähren kann. Einige Vorgaben greifen sogar noch weiter und verleihen Tieren quasi gültige Rechte. Beispielsweise besitzt ein Reittier sechs festgeschriebene Rechte. Zu ihnen gehören die ausreichende Versorgung mit Nahrung und Wasser, sowie das Verbot von Schlägen. Weiter darf das Tier nicht zu lange geritten werden.

Außer diesen existieren noch weitere Vorschriften für den Umgang mit Tieren. Ein sehr hohes Gebot besagt etwa, dass ein Mensch nur wenn unbedingt nötig bei Dunkelheit das Haus verlassen solle, um zu vermeiden, dass er, ohne es wahrzunehme, sehr kleine Tiere versehentlich tötet.
Dr. Taghavi erklärte zusammenfassend, dass ein positiver Umgang mit Tieren die Barmherzigkeit und eine Belohnung durch Gott hervorrufe, wobei ein negativer Umgang eine Strafe nach sich zieht. Er fügte hinzu, dass es für die islamische Lehre außer Frage stehe, dass Tiere Verstand und Bewusstsein besitzen (da sie Gott anbeten). Das Verbot, Tieren ins Gesicht zu schlagen, ist laut Dr. Taghavi ein Ausdruck dafür, dass Tiere eine Form der Ehre besitzen. Es sei sogar möglich, dass ein Tier einen höheren Stellenwert vor Gott besitzt, als ein Mensch, wenn er seiner Verantwortung nicht gerecht wurde.

Im Anschluss an den umfangreichen und informativen Vortrag stand Dr. Taghavi noch für eine lange Diskussion zur Verfügung. In deren Verlauf wurden viele interessante Fragen gestellt, die Dr. Taghavi sehr gewissenhaft zu beantworten versuchte.

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